Hier gehts zur Anmeldung Bachelor Studiengang Logopädie 2026.

Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen

GRUNDSATZ

Bereits erbrachte, für die Erlangung des Diploms in Logopädie relevante Studienleistungen, können gemäss den Reglementen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sowie der Zulassungs- und Prüfungsordnung der hlo den Studierenden des Bachelorstudiengangs Logopädie angerechnet werden, wenn sie an einer Hochschule oder Universität (d.h. auf Tertiärstufe) erbracht und durch ein Zeugnis bestätigt werden. Anerkannt werden auch ECTS-Kreditpunkte von Zusatzausbildungen auf Hochschulstufe mit gleichwertiger Zielsetzung. 


Studienleistungen, die vor mehr als zehn Jahren erbracht wurden, können grundsätzlich nicht angerechnet werden.


Es besteht die Möglichkeit vor Beginn eines Studiums an der hlo eine erste unverbindliche Prüfung der Unterlagen bzgl. Anerkennung von Studienleistungen vornehmen zu lassen. Dies ist unter studium@hlo.ch anzumelden und geht mit Kosten von 300 CHF einher.
 

 

Gesuchstellung

Ein Gesuch um Anerkennung von Studienleistungen kann dann gestellt werden, wenn:

  • die antragstellende Person eine Zulassung zum Studium an der hlo vorliegen hat
  • der Antrag inhaltlich (siehe Inhalte im folgenden Abschnitt) und formal (unterzeichnetes digitales Dokument) korrekt eingereicht wurde

 

Die / der Studierende schreibt ein Gesuch an das Rektorat mit folgendem Inhalt:

 

  • Angabe der betreffenden Module bzw. Ausbildungsteile für die gesamte Ausbildungsdauer (d.h. für alle sechs – Vollzeit bzw. 10 – Teilzeit-Semester) des Bachelorstudiengangs Logopädie
  • kurze schriftliche Begründung für jedes anzuerkennende Modul
  • Nachweis des Besuchs und des Abschlusses der entsprechenden Fächer an einer anderen Hochschule oder Universität mit Angabe der Gesamtstundenanzahl, detaillierter Inhaltsübersicht, Aussage über die Art des Leistungsnachweises bzw. der abgelegten Prüfung sowie der erreichten Noten bzw. erhaltenen ECTS-Punkten.

 


Das Gesuch muss spätestens bis Freitag Kalenderwoche 38 des ersten Studienjahres schriftlich unter studium@hlo.ch eingereicht werden. Später eintreffende Gesuche werden nicht berücksichtigt.


Die Prüfung zur Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen geht mit Kosten von 200 CHF einher. 


Die Studiengangsleitung überprüft das Gesuch und entscheidet im Einzelfall über die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen.

 

Bei einer positiven Beurteilung des Gesuchs (orientiert an den Lernzielen sowie den erworbenen Kompetenzen) werden maximal die im Studienplan für das entsprechende Modul vorgegebenen ECTS angerechnet. Die eingereichte Note wird nicht übernommen. Das Modul wird mit der Beurteilung «bestanden» bewertet.

 

Eine doppelte bzw. gleichzeitige Anrechnung von ECTS in verschiedenen Ausbildungsbereichen des Bachelorstudiums Logopädie an der hlo ist nicht möglich. 
 

Es wird darauf hingewiesen, dass maximal 70 ECTS an der hlo angerechnet werden können. Auf Tertiärstufe erworbene nicht-formale Bildungsleistungen können, wo diese anwendbar sind, in einem Umfang von maximal 30 ECTS- angerechnet werden (u.a. CAS, DAS, MAS). Dies wird im Einzelfall entschieden.

Folgende Studienleistungen und Module müssen immer im Rahmen des Studiums an der hlo erbracht werden:

  • Bachelorarbeit
  • Studienspezifische Praktika
  • Module «Logopädische Differenzialdiagnostik und Berichterstattung 1 und 2» (Abklärungsprüfung)
  • Module «Kasuistik 1 und 2»

 

Bei Studienwechsel von logopädischen Bachelorstudiengängen anderer Hochschulen gilt bzgl. Praktika: spezifisch logopädische berufspraktische Erfahrungen (ausgenommen Lernpraktikum 3 der hlo) können nur dann bzgl. Anerkennung beurteilt werden, wenn sie im logopädischen Berufsfeld absolviert wurden und eine Bescheinigung über die Dauer und das Bestehen des Praktikums beiliegt. Aus der Dokumentation muss zudem eindeutig hervorgehen, dass die im Praktikum erworbenen Kompetenzen den definierten Lernzielen des Curriculums des Bachelorstudiengangs Logopädie der hlo entsprechen.

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