Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium Logopädie an der SHLR sowie zur Anmeldung.
Bei Bedarf:
Auf der Webseite der SHLR finden sich unter Zulassung und Anmeldung detaillierte Informationen zum Bachelorstudium Logopädie sowie zum Aufnahmeverfahren oder nehmen sie an der nächsten Infoveranstaltung teil.
Sofern Sie Fragen zum Studium sowie zum Aufnahmeverfahren haben, melden Sie sich bitte unter studium@shlr.ch oder telefonisch unter +41 71 552 54 40.
Auflistung aller Dokumente und Beschrieb des Dateityps (JPG, PDF etc.)
Ein Bachelorstudium Logopädie kann jeweils im Herbstsemester an der SHLR begonnen werden. Ein Beginn im Frühjahr ist leider nicht möglich.
Der mit 180 ECTS konzipierte Bachelorstudiengang dauert als Vollzeitstudium 6 Semester und als Teilzeitstudium 10 Semester. Ein Studiensemester umfasst 14 Wochen.
Ein Studium in Teilzeit ist möglich und dauert 10 Semester.
Das Curriculum umfasst in den fünf Fachbereichen «Kernstudium Logopädie», «Bezugswissenschaften», «Berufspraktische Ausbildung», «Allgemeine Berufsorientierte Kompetenzen» und «Interessengeleitetes Studium» eine Vielzahl von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art (Seminare, fallbezogenes Arbeiten, etc.) im Selbst- sowie Kontaktstudium. Wesentliche Teile der berufspraktischen Studien (Praktika) finden während der Zwischensemester statt.
Die Praktika finden in der Deutschschweiz in verschiedenen Institutionen statt, wie beispielsweise in Regel- und Sonderschulen oder in Kliniken. In den Lernpraktika werden die Studierenden mit der logopädischen Tätigkeit im Berufsfeld vertraut. Sie erlangen dabei logopädisch-therapeutische Kompetenzen und führen logopädische Tätigkeiten wie Beratungen, Früherfassung, Diagnostik und Therapie durch. Die Praktikumsplätze für die Lernpraktika im Zwischensemester werden von den Studierenden selbstständig organisiert und können somit in Wohnortsnähe bzw. mit individueller Schwerpunktsetzung gewählt werden.
Das Bewerbungsverfahren basiert auf folgenden Phasen:
Die formale Zulassung zum Bachelorstudium Logopädie erfordert:
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:
Die Vorlagen der notwendigen Unterlagen können unter Downloads runtergeladen werden.
Das logopädische wie auch das phoniatrische Gutachten können an einer von der SHLR vorgegebenen Stelle eingeholt werden (Liste Gutachter).
Die fünf Tage Berufsorientierung sind an drei unterschiedlichen Stellen zu absolvieren. Dies kann beispielsweise an einer Regel- oder Sonderschule, an einer Heilpädagogischen Schule, in einer logopädischen Praxis oder in einer Akut- oder Rehaklinik absolviert werden. Die Hospitationstage sind mittels Formular durch die Logopädin bzw. den Logopäden zu bestätigen (Bestätigung Berufsorientierung). Im Anschluss ist ein Erfahrungsbericht zu verfassen und an studium@shlr.ch einzureichen (Erfahrungsbericht).
Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der SHLR durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur Dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind:
Die Prüfung der Studierfähigkeit erfolgt über das Assessmentverfahren der PH St.Gallen. Folgender Ablauf ist einzuhalten:
Bei positiver Prüfung erfolgt die Anmeldung an der SHLR und Einreichung der entsprechenden Unterlagen.
Nach der Überprüfung der Studierfähigkeit sur Dossier und absolviertem Assessment ist die Anmeldung über das Anmeldeformular zum Bachelorstudiengang Logopädie möglich .
Der Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau kann mittels Passerellenprüfung nachgewiesen werden. Diese kann an folgenden Stellen absolviert werden:
Passerellenlehrgang ISME
Passerellenlehrgang TSME
Weitere Passerellenlehrgänge
Wenn Sie die nötigen Dokumente zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vollständig haben, können Sie unter Vorbehalt fürs Studium zugelassen werden. Die fehlenden Unterlagen müssen spätestens bis 31.7. nachgereicht werden.
Der Bachelorstudiengang Logopädie wird in deutscher Sprache angeboten. Dazu bedarf es entsprechenden Sprachkenntnissen. Voraussetzung ist Erstsprache Deutsch oder Nachweis der Sprachkompetenz auf Niveau C2.
Anmeldungen für den Studiengang 2025 sind ab dem 01. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 möglich.
Die Entscheide für die Aufnahme in den Studiengang Logopädie 2025 liegen bis Ende Februar bzw. Anfang März 2025 vor.
Die Prüfung der Eignung erfolgt im Rahmen des ersten Studienjahres durch das erfolgreiche Bestehen der theoretischen sowie der berufspraktischen Module. Die Bewertung erfolgt basierend auf dem Kompetenzraster der Lernpraktika.
Bereits erbrachte, für die Erlangung des Diploms in Logopädie relevante Studienleistungen, können gemäss der Zulassungs- und Prüfungsordnung den Studierenden des Bachelorstudiengangs Logopädie der SHLR angerechnet werden, wenn sie an einer Hochschule oder Universität (d.h. auf Tertiärstufe) erbracht und durch ein Zeugnis bestätigt worden sind. Anerkannt werden auch Kreditpunkte von Zusatzausbildungen auf Hochschulstufe mit gleichwertiger Zielsetzung. Erbrachte Studienleistungen, die älter als zehn Jahre sind, können nicht angerechnet werden.
Folgende Studienleistungen müssen immer im Rahmen des Studiums an der SHLR erbracht werden: Bachelorarbeit und studienspezifische Praktika. Praktika können angemessen angerechnet werden, wenn sie im entsprechenden Berufsfeld absolviert wurden und eine Bescheinigung über die Dauer und das Bestehen des Praktikums beiliegt.
Die Gebührenordnung der SHLR wird vom Hochschulrat festgelegt und regelt die Erhebung von Gebühren für die Aufnahme in das Studium, für immatrikulierte Studierende sowie Teilnehmende an Lehrveranstaltungen.
Zulassungsgebühren:
Die Anmeldung für die Zulassung ist gebührenpflichtig und wird mit der Einreichung der Unterlagen fällig. Die Gebühr wird bei einem Rückzug der Anmeldung nicht rückerstattet.
Administrative Prüfung Anmeldung Studium: CHF 200.00
Gebühr für Eignungsabklärung vor Ort bei Bedarf: CHF 200.00
Die Studierfähigkeitsprüfung sur Dossier erfolgt gegen Gebühr. Diese ist auch bei Nichtantreten oder Abmeldung geschuldet. Die Kosten sind direkt an die PH St.Gallen zu zahlen.
Dossierprüfung sur Dossier: CHF 300.00
Assessment sur Dossier: CHF 500.00
Nach erfolgreicher Prüfung der Studierfähigkeit gelten die Zulassungsgebühren für die Anmeldung an der SHLR.
Die Immatrikulation erfolgt ebenfalls gegen Gebühr.
Bei Nichtantritt des Studiums erfolgt keine Rückerstattung.
Immatrikulationsgebühr: CHF 300.00
Semestergebühren:
Die Studiengebühren werden semesterweise vor Semesterbeginn erhoben.
Für Studierende des 1. Semesters werden bei Abmeldung bis 14 Tage vor Start des Semesters bereits bezahlte Studiengebühren zurückerstattet.
Semestergebühr Vollzeitstudium: CHF 1'000.00
Semestergebühr Teilzeitstudium: CHF 600.00
Weitere Gebühren sind der Gebührenordnung der SHLR zu entnehmen.
Für die Gewährung von Stipendien ist grundsätzlich der Kanton zuständig, in dem die Eltern ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Eine Liste der Stipendienstellen finden sie für den Kanton St.Gallen unter www.stipendien.sg.ch.
Bei Bestehen aller Leistungsnachweise wird der Titel «Bachelor of Arts SHLR in Speech and Language Therapy» sowie das von der EDK anerkannte Diplom verliehen. Das Logopädiediplom ist schweizweit anerkannt und berechtigt nach Abschluss des Studiums zum sofortigen Berufseinstieg.
Nach dem erfolgreichen Studium kann sowohl im pädagogisch-therapeutischen wie auch im medizinisch-therapeutischen Arbeitsfeld der Logopädie gearbeitet werden. Aufgrund des aktuell vorherrschenden Fachkräftemangels sind die Berufsperspektiven sehr gut.
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Logopädie ist der Einstieg in ein logopädisches Masterstudium möglich. Die entsprechenden Zulassungsbedingungen sind der verantwortenden Institution für das Masterstudium zu entnehmen.