Stipendien

Für Stipendien ist der Wohnkanton zuständig. Der stipendienrechtliche Wohnsitz wird wie folgt bestimmt:

 

  • Wohnsitzkanton der Eltern
  • bei Schweizerinnen oder Schweizern, deren Eltern im Ausland wohnen und deren Ausbildung in der Schweiz erfolgt, der Kanton, in dem sich der Heimatort befindet
     

Im Kanton St.Gallen werden für die Erstausbildung Stipendien gewährt. Dazu gehört auch das erste Fachhochschulstudium. Zweitaus- und Weiterbildungen werden mit Darlehen statt Stipendien unterstützt.

 

Nach Abschluss einer ersten Berufsbildung ist der Kanton zuständig, in dem die Person zuletzt ohne gleichzeitige Ausbildung bei voller Erwerbstätigkeit mindestens zwei Jahre Wohnsitz hatte. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gelten die Angaben zur Erstausbildung.


 

 

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