Die Zulassung zum Studium erfordert eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder den Abschluss einer Fachhochschule. Berufs- und Fachmaturandinnen sowie Berufs- und Fachmaturanden, die die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zugelassen.
Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Fachmaturität, über einen Fachmittelschulausweis, über eine Berufsmaturität oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zum Studium zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn der Ausbildung ausweisen können. Der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.
Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der SHLR durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind:
Für ein Studium an der SHLR sind folgende berufsrelevanten Voraussetzungen zu erfüllen:
Vorpraktikum in Form einer mindestens dreimonatigen Unterrichtserfahrung, sozialpädagogischen oder klinischen Praxis
Berufsorientierung: Einblick in die logopädische Tätigkeit an mindestens drei Tagen (24 Lektionen) in drei verschiedenen Institutionen (logopädischer Dienst, Sprachheilschule, Klinik, logopädische Praxis).
keine berufsrelevante Beeinträchtigung bezüglich Gehör, Stimme sowie Zahn- und Kieferstellung
keine berufsrelevante Beeinträchtigung bezüglich Sprech-, Lese- und Schreibvermögen
das Beherrschen der deutschen Standardsprache in Wort und Schrift
Bitte reichen Sie bei nicht deutscher Erstsprache ein Goethe-Zertifikat C2 mit der Anmeldung ein.
die unterschriftliche Bestätigung, dass weder Einträge im Zentralstrafregister bestehen noch Verfahren wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen laufen
Die Punkte 3 und 4 müssen mittels Gutachten durch von der SHLR bezeichnete Stellen belegt werden.
Der Beruf Logopädin / Logopäde erfordert Einfühlungsvermögen, Beobachtungsgabe, Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Verständnis für soziale Zusammenhänge, Flexibilität, pädagogisches Geschick, Kreativität, Fähigkeit der Selbsteinschätzung und Geduld.
Ein facettenreiches und praxisnahes Studium
(PDF Infobroschüre)
Der Weg zum Bachelor-Diplom
Welche Finanzierungs-möglichkeiten gibt es?
Ich habe Fragen. An wen kann ich mich wenden?