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Gut zu wissen: Anmeldungen für das Herbstsemester 2024 sind noch möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SAL / SHLR


Weiterbildungen, Seminare und Tagungen 
Gültig ab 01. Januar 2022


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL) und den Teilnehmerinnen resp. den Teilnehmern an den von der SAL ausgeschriebenen Weiterbildungen, Seminare und Tagungen (nachfolgend «Veranstaltungen» genannt).


2. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen online oder schriftlich innerhalb der in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldefrist. Sie sind verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennt die Teilnehmerin resp. der Teilnehmer diese
Geschäftsbedingungen.


Der Eingang der Anmeldung zu Veranstaltungen der SAL wird per Mail bestätigt. Die Teilnehmendenzahl bei allen Veranstaltungen ist beschränkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Bei Veranstaltungen, die Teil oder Wahlmöglichkeit eines Zertifikatslehrgangs sind, haben Teilnehmende des Lehrgangs immer Vorrang. Sie erhalten frühzeitig Bescheid, falls es Teilnahmbeschränkungen gibt.


Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls die Veranstaltung noch
freie Plätze aufweist.


3. Durchführung
Alle Veranstaltungen der SAL finden gemäss Ausschreibung statt. Sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Pandemie) nicht in Präsenzform durchgeführt werden können, versucht die SAL, sie nach Möglichkeit online über eine dafür geeignete Applikation durchzuführen.


Die SAL behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, bspw. bei Nichterreichen der minimalen Anzahl von Anmeldungen, abzusagen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung informiert.


4. Gebühren, Zahlungsfristen und Nebenkosten 
Die Veranstaltungsgebühren sind in der Ausschreibung festgehalten. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung.


Müssen wegen besonderer Umstände Veranstaltungen durch die SAL abgesagt werden, nachdem die Rechnungsstellung bereits erfolgt ist, werden allfällig bereits entrichtete Gebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu den Gebühren anfallende Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft werden durch die Teilnehmenden direkt beglichen.


5. Abmeldungen
Abmeldungen sind in jedem Fall fristgerecht schriftlich per Mail oder Brief der Administration Weiterbildung der SAL mitzuteilen. Es gilt das Versanddatum des Mails, resp. der Poststempel.


Für Abmeldungen verrechnet die SAL in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00.


Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind 100 % der Gebühren geschuldet, sofern durch die sich abmeldende Person bis eine Woche vor Weiterbildungsbeginn keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für die Veranstaltung erfüllt. Kann durch die abmeldende Person eine Ersatzperson gefunden werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 verrechnet.


Bei Abmeldung, Nichterscheinen oder Abbruch nach Veranstaltungsbeginn sind 100 % der gesamten Gebühren zu begleichen.


6. Haftung 
Die SAL haftet nicht, wenn eine Veranstaltung die Erwartungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schuldet die gesamten Gebühren unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung der Veranstaltung.


Für Unfälle und Krankheiten, die sich während einer Veranstaltung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die SAL keine Haftung.


7. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall-, Diebstahl- und Annullationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmerin resp. des Teilnehmers.


8. Datenschutz
Die Teilnehmerin resp. der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich, dass die Anmeldeinformationen (Name, Adresse, usw.) für interne Zwecke gespeichert und unter anderem für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Die SAL gibt keine Daten an Dritte weiter.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen der SAL gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rorschach.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen SHLR


Zertifikatslehrgänge 
Gültig ab 01. Dezember 2022


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach SHLR und den Teilnehmenden an den von der SHLR ausgeschriebenen Zertifikatslehrgängen (CAS - Certificate of Advanced Studies).


2. Zulassung
Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen sind den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Reglement über die Zertifikatslehrgänge zu entnehmen. 


3. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen online oder schriftlich innerhalb der in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldefrist. Sie sind verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestätigt. Die definitive Zusage erfolgt im Normalfall 60 Tage vor Durchführung des jeweiligen Lehrgangs.


Die Teilnehmendenanzahl bei allen Zertifikatslehrgängen ist beschränkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. 
Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls der Zertifikatslehrgang noch freie Plätze aufweist und eine Aufnahme organisatorisch und administrativ noch möglich ist.


4. Durchführung 
Die SHLR behält sich das Recht vor, Zertifikatslehrgänge aus wichtigen Gründen, bspw. bei Nichterreichen der Mindestanzahl von Anmeldungen, abzusagen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung informiert.


5. Gebühren, Zahlungsfristen und Nebenkosten

Die Lehrgangsgebühren sind in der Ausschreibung festgehalten und werden mit der Rechnungsstellung fällig.


Zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren anfallende Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft und weitere Fachliteratur werden durch die Teilnehmenden direkt beglichen. Wird der Zertifikatslehrgang nicht vollständig besucht, sind dennoch die vollen Gebühren geschuldet. Weitere Kosten können unter anderem im Zusammenhang mit der Wiederholung eines Leistungsnachweises entstehen.


6. Abmeldungen

Abmeldungen sind in jeden Fall fristgerecht schriftlich per Mail oder Brief der Administration Weiterbildung der SHLR mitzuteilen. Es gilt das Versanddatum des Mails bzw. der Poststempel.
Für Abmeldungen von Zertifikatslehrgängen verrechnet die SAL eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00.


Erfolgt die Abmeldung weniger als 60 Tage vor Lehrgangsbeginn sind 50 % der Gebühren, bei Abmeldungen weniger als 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % der Gebühren geschuldet, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Zertifikatslehrgang erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, fallen neben der Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren an. Über die Aufnahme von Ersatzpersonen entscheidet die Lehrgangsleitung.


Bei Abmeldung, Nichterscheinen oder Abbruch nach Lehrgangsbeginn sind 100 % der gesamten Gebühren zu begleichen.


7. Teilnahme an den Seminaren
Fallen einzelne Seminare (z.B. infolge von Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die SHLR frühzeitig eine Ersatzleistung an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der SHLR ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühren.


8. Haftung
Die SHLR haftet nicht, wenn ein Zertifikatslehrgang oder Teile davon die Erwartungen der Teilnehmenden nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schuldet die gesamten Gebühren unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung des Lehrgangs.
Für Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Zertifikatslehrgangs oder Teilen davon bzw. auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die SHLR keine Haftung.

 

9. Änderungen im Studienplan
Die SHLR behält sich vor, Änderungen im Studienplan und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.

 

10. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall-, Diebstahl- und Annullationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.

 

11. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung ausserhalb des Hochschulbereichs der SHLR sind ohne schriftliche Genehmigung der Lehrgangsleitung untersagt. Die Urheberrechte an Zertifikatsarbeiten stehen der Autorin bzw. dem Autor als Urheberin bzw. Urheber zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der SHLR ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeiten dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der SHLR wie auch von Autorin bzw. Autor vergütungsfrei unter Angabe der Urheberschaft verwendet werden. Die Autorin bzw. der Autor verzichtet auf mögliche Erträge aus der kommerziellen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die SHLR.

 

12. Datenschutz
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich, dass die Anmeldeinformationen (Name, Adresse, usw.) für interne Zwecke gespeichert und unter anderem für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Die SHLR gibt keine Daten an Dritte weiter.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Zertifikatslehrgängen der SHLR gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Rorschach.

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