Statuten

Gegründet am 17. November 1942
           

 

    
Unter dem Namen Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL), besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in St.Gallen. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Die SAL ist der logopädische Fachverband und Trägerin einer Ausbildungsstätte für Logopädie.  

 

   
Die SAL führt die Hochschule für Logopädie Ostschweiz (HLO).
Die HLO ist eine eigenständige, von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und vom Kanton St.Gallen anerkannte Hochschule. Die HLO ist Institutionell akkreditiert nach HFKG.

 

Oberstes Organ der HLO ist der Hochschulrat. Der Vorstand der SAL hat die Aufsicht über die Hochschule.

      



Die SAL ist das Kompetenzzentrum für Aus- und Weiterbildung sowie Forschung & Entwicklung im Fachgebiet Logopädie.
Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

  • Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen
  • Information innerhalb des logopädischen Fachbereiches
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Austausch von Informationen und Zusammenarbeit mit angrenzenden Fachbereichen
  • Förderung fachbezogener wissenschaftlicher Arbeiten.
     

          


 
Die SAL besteht aus Einzel- und Kollektivmitgliedern. Als Mitglieder können ihr Einzelpersonen, Vereine, Behörden, Amtsstellen und Institutionen angehören, welche die Bestrebungen der SAL unterstützen.

   
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet auf schriftliches Gesuch der Vorstand.

 

    
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben volles Stimmrecht.

 

    
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich an die Geschäftsstelle.
Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn der Mitgliedschaftsbeitrag nicht geleistet wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Der Vorstand entscheidet hierüber endgültig.

 

    
Stimm- und Wahlrecht richten sich nach Gesetz, Statuten und Reglementen. Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder und amtierende Mitglieder von Organen sind vom Beitrag befreit.

           


    

Die Organe der SAL sind:
     a)    die Mitgliederversammlung
     b)    der Vorstand
     c)    der Hochschulrat der HLO
     d)    die Geschäftsleitung 
     e)    die Revisionsstelle
     f)    die Rekurskommission.
     
Die SAL führt eine Geschäftsstelle.
           

 

    
Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre physisch oder digital statt. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder.

 

Die Voranzeige hat mindestens zwei Monate vor der Versammlung in Print oder digital zu erfolgen. Die Einladungen sind, dringende Fälle vorbehalten, allen Mitgliedern mindestens drei Wochen vor der Versammlung zuzustellen.

 
Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:

  • Wahl der Stimmenzähler
  • Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und der übrigen Mitglieder des Vorstandes, der Revisionsstelle und der Rekurskommission auf vier Jahre
  • Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung, Budget und Finanzplan des Vereins
  • Festsetzung des Jahresbeitrags
  • Statutenänderungen
  • Behandlung von Anträgen, die durch den Vorstand oder von Mitgliedern unterbreitet werden.

 

   
Anträge der Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen der Geschäftsstelle zuhanden des Vorstandes einen Monat vorher eingereicht werden; Demissionen von Vorstandsmitgliedern sind mindestens zwei Monate vor der Versammlung mitzuteilen.

 

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

 
Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder. Bei Abstimmungen gilt das absolute Mehr der Anwesenden; bei Stimmgleichheit erfolgt der Stichentscheid durch den Vorsitzenden.
Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Ein Zirkulationsbeschluss über Anträge nach Art. 11) ist möglich. Ein Antrag gilt auf dem Zirkulationsweg als angenommen, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen.
 
           


    
Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung sind die verschiedenen Fachgebiete der Logopädie und deren Bezugswissenschaften zu berücksichtigen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.
 

 

   
Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung aller Geschäfte zuständig, deren Erledigung nicht durch Gesetz, Statuten oder Mitgliederversammlungs-Beschluss einem anderen Organ vorbehalten ist. 

 

Insbesondere hat der Vorstand folgende Befugnisse:

  • Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung
  • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Wahl der Verwaltungsleiterin oder des Verwaltungsleiters der SAL in Absprache mit dem Hochschulrat der HLO
  • Ernennung des oder der Vorsitzenden der Rekurskommission
  • Kontrolle über die Erfüllung der Zielsetzung und über die Führung der laufenden Geschäfte
  • Bestellung von Fachkommissionen
  • Erlass und Änderung von Reglementen

 

Im Rahmen der Aufsicht über die HLO obliegen dem Vorstand insbesondere: 

  • Erlass des allgemeinen und des alljährlichen besonderen Leistungsauftrags
  • Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung, Budget und Finanzplan der Hochschule
  • Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und der übrigen fünf bis sieben Mitglieder des Hochschulrates für jeweils vier Jahre und maximal vier Amtsperioden
  • Mit einem Beschluss des Vorstands, welcher der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf, kann ein Mitglied des Hochschulrats , ebenso die Präsidentin oder der Präsident auch vor Ablauf einer Amtsperiode abberufen werden.
  • Genehmigung der Wahl der Rektorin oder des Rektors.
     

 

   
Die Arbeit des Vorstandes kann durch Fachkommissionen unterstützt werden.
Der Vorstand legt die Aufgaben der Kommissionen fest.
 

 
Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich; Barauslagen werden ihnen zurückerstattet. Der Vorstand kann Sitzungsgelder und für besondere Arbeitsleistungen Entschädigungen ausrichten.


           


   
Dem Hochschulrat obliegen insbesondere: 

  • Erlass der Zulassungs- und Prüfungsordnung, der Gebührenordnung und allfälliger weiterer Hochschulreglemente
  • Erlass des Curriculums
  • Wahl der Rektorin / des Rektors und Erlass der Funktionsbeschreibung
  • Aufgaben, die aus dem Leistungsauftrag hervorgehen
  • Wahl der Dozierenden mit unbefristetem Lehrauftrag
  • Wahl der Zulassungs- und Prüfungskommission
  • Verleihung des Professorinnen- oder Professorentitels
  • Abschliessen einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen
  • Aufsicht über Qualität und Institutionelle Akkreditierung nach HFKG
     

           


   
Der Geschäftsleitung gehören von Amtes wegen an:

  • die Rektorin oder der Rektor der HLO
  • die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter



Der Vorstand kann eine weitere Person in die Geschäftsleitung berufen.
Den Vorsitz der Geschäftsleitung übt der Rektor oder die Rektorin der HLO aus.
 

  
Die Geschäftsleitung erfüllt die Aufgaben nach Gesetz, Statuten und Reglementen. Insbesondere führt sie die laufenden Fachverbands- und Hochschulgeschäfte. 

 

    
Der Präsident oder die Präsidentin, der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin der SAL und die Mitglieder der Geschäftsleitung führen die rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien. 


           

    
Die Jahresrechnung wird von der gewählten Revisionsstelle jährlich geprüft.
           


 
Die Rekurskommission ist oberste Rekursinstanz der SAL und HLO. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie entscheidet abschliessend.
Die Mitglieder der Rekurskommission gehören weder dem Vorstand noch dem SAL-Mitarbeitendenstab an.
   



 

   
Das Rechnungsjahr der SAL fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

 

    
Der Verwaltungsleiter oder die Verwaltungsleiterin führt das Rechnungswesen.

 

    
Die Einnahmen der SAL bestehen aus Beiträgen der öffentlichen Hand, Mitgliederbeiträgen, Aus- und Weiterbildungsbeiträgen, Studiengebühren, Schenkungen und Legaten sowie anderen Zuwendungen.

 

    
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten der SAL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.   




    
Zur Statutenänderung bedarf es zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.

 

    
Für die Auflösung der SAL ist eine Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.

 

    
Bei einer Auflösung der SAL fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

 

    
Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung vom
29. November 2024 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 23. November 2018.

 



    
Lucrezia Meier-Schatz, Dr. ès sc. pol., St.Peterzell


  
Andrea Haid, Prof. Dr. phil., Mäder (AT)

 

AKTUELL

WEITERBILDUNGEN 2025

Hier finden Sie alle aktuellen Weiterbildungen der SAL für das Jahr 2025. Melden Sie sich heute noch an! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

WEITERBILDUNGEN 2024

Pures Wissen. SAL. Informieren Sie sich über die neuesten Weiterbildungen.

JAHRESBERICHT 2023

Jahresbericht der SAL/SHLR

WERDEN SIE SAL-MITGLIED

Profitieren Sie von vielen Vorteilen und werden Sie Mitglied beim logopädischen Fachverband.

img