Gegründet am 17. November 1942
Unter dem Namen Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL), besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in St.Gallen. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Die SAL ist der logopädische Fachverband und Trägerin einer Ausbildungsstätte für Logopädie.
Die SAL führt die Hochschule für Logopädie Ostschweiz (HLO).
Die HLO ist eine eigenständige, von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und vom Kanton St.Gallen anerkannte Hochschule. Die HLO ist Institutionell akkreditiert nach HFKG.
Oberstes Organ der HLO ist der Hochschulrat. Der Vorstand der SAL hat die Aufsicht über die Hochschule.
Die SAL ist das Kompetenzzentrum für Aus- und Weiterbildung sowie Forschung & Entwicklung im Fachgebiet Logopädie.
Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
Die SAL besteht aus Einzel- und Kollektivmitgliedern. Als Mitglieder können ihr Einzelpersonen, Vereine, Behörden, Amtsstellen und Institutionen angehören, welche die Bestrebungen der SAL unterstützen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet auf schriftliches Gesuch der Vorstand.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben volles Stimmrecht.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich an die Geschäftsstelle.
Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn der Mitgliedschaftsbeitrag nicht geleistet wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Der Vorstand entscheidet hierüber endgültig.
Stimm- und Wahlrecht richten sich nach Gesetz, Statuten und Reglementen. Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder und amtierende Mitglieder von Organen sind vom Beitrag befreit.
Die Organe der SAL sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Hochschulrat der HLO
d) die Geschäftsleitung
e) die Revisionsstelle
f) die Rekurskommission.
Die SAL führt eine Geschäftsstelle.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre physisch oder digital statt. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder.
Die Voranzeige hat mindestens zwei Monate vor der Versammlung in Print oder digital zu erfolgen. Die Einladungen sind, dringende Fälle vorbehalten, allen Mitgliedern mindestens drei Wochen vor der Versammlung zuzustellen.
Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
Anträge der Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen der Geschäftsstelle zuhanden des Vorstandes einen Monat vorher eingereicht werden; Demissionen von Vorstandsmitgliedern sind mindestens zwei Monate vor der Versammlung mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder. Bei Abstimmungen gilt das absolute Mehr der Anwesenden; bei Stimmgleichheit erfolgt der Stichentscheid durch den Vorsitzenden.
Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Ein Zirkulationsbeschluss über Anträge nach Art. 11) ist möglich. Ein Antrag gilt auf dem Zirkulationsweg als angenommen, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen.
Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung sind die verschiedenen Fachgebiete der Logopädie und deren Bezugswissenschaften zu berücksichtigen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.
Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung aller Geschäfte zuständig, deren Erledigung nicht durch Gesetz, Statuten oder Mitgliederversammlungs-Beschluss einem anderen Organ vorbehalten ist.
Insbesondere hat der Vorstand folgende Befugnisse:
Im Rahmen der Aufsicht über die HLO obliegen dem Vorstand insbesondere:
Die Arbeit des Vorstandes kann durch Fachkommissionen unterstützt werden.
Der Vorstand legt die Aufgaben der Kommissionen fest.
Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich; Barauslagen werden ihnen zurückerstattet. Der Vorstand kann Sitzungsgelder und für besondere Arbeitsleistungen Entschädigungen ausrichten.
Dem Hochschulrat obliegen insbesondere:
Der Geschäftsleitung gehören von Amtes wegen an:
Der Vorstand kann eine weitere Person in die Geschäftsleitung berufen.
Den Vorsitz der Geschäftsleitung übt der Rektor oder die Rektorin der HLO aus.
Die Geschäftsleitung erfüllt die Aufgaben nach Gesetz, Statuten und Reglementen. Insbesondere führt sie die laufenden Fachverbands- und Hochschulgeschäfte.
Der Präsident oder die Präsidentin, der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin der SAL und die Mitglieder der Geschäftsleitung führen die rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien.
Die Jahresrechnung wird von der gewählten Revisionsstelle jährlich geprüft.
Die Rekurskommission ist oberste Rekursinstanz der SAL und HLO. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie entscheidet abschliessend.
Die Mitglieder der Rekurskommission gehören weder dem Vorstand noch dem SAL-Mitarbeitendenstab an.
Das Rechnungsjahr der SAL fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Der Verwaltungsleiter oder die Verwaltungsleiterin führt das Rechnungswesen.
Die Einnahmen der SAL bestehen aus Beiträgen der öffentlichen Hand, Mitgliederbeiträgen, Aus- und Weiterbildungsbeiträgen, Studiengebühren, Schenkungen und Legaten sowie anderen Zuwendungen.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten der SAL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Zur Statutenänderung bedarf es zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.
Für die Auflösung der SAL ist eine Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
Bei einer Auflösung der SAL fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung vom
29. November 2024 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 23. November 2018.
Lucrezia Meier-Schatz, Dr. ès sc. pol., St.Peterzell
Andrea Haid, Prof. Dr. phil., Mäder (AT)